Rechtlicher Hinweis

Landwirtschaft - Stephanie Eisenhuber (AGB)

Unsere Hanfzierpflanzen sind NUR zu botanischen Zwecken zu verwenden. Es ist das Ausbilden von Blüten und Fruchtständen ausdrücklich verboten. Deshalb müssen die Pflanzen mindestens 18 Stunden oder mehr am Tag unter einer geeigneten Beleuchtung gehalten werden. Bei abschließen eines Kaufvertrags folgt eine Unterweisung zur gesetzeskonformen Haltung einer Hanfzierpflanze,

Ist es jedoch beabsichtigt Suchtmittel zu gewinnen aus einer dieser Anlage entstandenen Pflanze wird ein Strafverfahren nach dem Suchtmittelgesetz folgen. Ist ein solches Verhalten erkennbar, sind wir aus rechtlichen Gründen gezwungen den Kaufvertrag Rückgängig zu machen, beziehungsweise im Vorfeld nicht abzuschließen. Darauf hinzuweisen, dass wir uns weder einer Straftat oder einer geplanten Straftat beteiligen diese auch nicht unterstützen und niemanden zu einer Straftat verleiten oder unterweisen eine Straftat zu begehen.

Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren.